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Die EU Wasserrahmenrichtlinie

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Die Bewirtschaftung erfolgt erstmalig auf Flussgebietsebene. Das gesamte Einzugsgebiet eines oberirdischen Gewässers wird hierbei von der Quelle bis zur Mündung als Einheit betrachtet.
Die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen muss bis Dezember 2009 abgeschlossen sein. Diese Maßnahmenprogramme sind in Bewirtschaftungsplänen festzuschreiben, deren Inhalt in einem Anhang der WRRL vorgegeben ist.

Die erforderlichen Maßnahmen müssen nach 12 Jahren (also am 21.12.2012) umgesetzt sein, so dass das vorgegebene Ziel (i. d. R.) nach 15 Jahren erreicht ist. Eine Verlängerung dieser Frist kann für zweimal 6 Jahre gewährt werden.

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